Datenschutzordnung
des Sportverein Pocking 1892 e.V.
Stand: 2026 – Beschlussfassung durch die Vorstandschaft am 05.11.2026
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§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze
Der Sportverein Pocking 1892 e.V. (nachfolgend „Verein“) verarbeitet personenbezogene Daten
seiner Mitglieder, Funktionsträger, Übungsleiter, Trainer, Wettkampfrichter, Mitarbeiter, Teilnehmer
an Sportangeboten sowie sonstiger Personen, soweit dies zur Erfüllung der satzungsgemäßen
Aufgaben, zur Durchführung des Sportbetriebs oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
erforderlich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie
sonstiger einschlägiger Vorschriften.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur zu einem festgelegten, eindeutigen und
rechtmäßigen Zweck und nur in dem Umfang, der für diesen Zweck erforderlich ist.
Die bloße Mitgliedschaft im Verein stellt keine pauschale Einwilligung in sämtliche denkbaren
Datenverarbeitungen dar. Soweit eine Datenverarbeitung aufgrund der Durchführung der
Mitgliedschaft, einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines berechtigten Interesses zulässig ist, wird
die entsprechende Rechtsgrundlage verwendet. Eine Einwilligung wird nur dort eingeholt, wo sie
datenschutzrechtlich erforderlich oder sinnvoll ist.
§ 2 Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Sportverein Pocking 1892 e.V.
Pocking
Die aktuellen Kontaktdaten des Vereins und des für Datenschutzfragen zuständigen
Ansprechpartners werden auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften im Verein. Die Verantwortung des Vorstands kann nicht vollständig auf einzelne
Funktionsträger übertragen werden.
§ 3 Verarbeitung von Mitgliederdaten
Im Rahmen der Vereinsverwaltung können insbesondere folgende personenbezogene Daten
verarbeitet werden:
• Vor- und Nachname
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Geschlecht, soweit für einen bestimmten Zweck erforderlich
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Eintrittsdatum
• Abteilungs- und Spartenzugehörigkeit
• sportbezogene Daten, soweit für die jeweilige Sportausübung erforderlich
• Bankverbindung und SEPA-Mandatsdaten
• Daten zur Beitragsverwaltung
• Daten zu Funktionen und Tätigkeiten im Verein
• Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen und Sportangeboten
• Daten, die für den Wettkampf- und Spielbetrieb erforderlich sind.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
• Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft
• Organisation des Sport- und Trainingsbetriebs
• Verwaltung von Beiträgen und Zahlungen
• Kommunikation mit Mitgliedern
• Durchführung von Veranstaltungen
• Organisation des Wettkampfbetriebs
• Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
• Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen und Fördermitteln
• Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem BLSV und zuständigen Sportfachverbänden.
Die Erhebung zusätzlicher Daten erfolgt nur, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund besteht.
§ 4 BLSV und Sportfachverbände
Der Verein übermittelt personenbezogene Daten an den Bayerischen Landes-Sportverband e.V.
(BLSV), soweit dies aufgrund der Mitgliedschaft des Vereins im BLSV, der BLSV-Satzung, des
Versicherungs- und Sportbetriebs oder sonstiger zulässiger Zwecke erforderlich ist.
Nach den aktuellen Vorgaben des BLSV ist insbesondere die namentliche Meldung der
Vereinsmitglieder erforderlich. Der BLSV weist darauf hin, dass diese Meldung unter anderem der
Sicherstellung des Versicherungsschutzes dient.
Soweit der Verein Mitglied eines Sportfachverbandes ist oder einzelne Abteilungen einem
Sportfachverband angehören, können die für Verwaltung, Spiel- und Wettkampfbetrieb,
Startberechtigungen, Lizenzen, Versicherungen oder sonstige Verbandsaufgaben erforderlichen
Daten an den jeweiligen Verband übermittelt werden.
Dabei werden jeweils nur die Daten übermittelt, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
§ 5 Funktionsträger, Übungsleiter, Trainer und Wettkampfrichter
Für Funktionsträger, Übungsleiter, Trainer, Wettkampfrichter und sonstige ehrenamtlich oder
hauptamtlich für den Verein tätige Personen dürfen diejenigen personenbezogenen Daten
verarbeitet werden, die für die jeweilige Tätigkeit erforderlich sind.
Hierzu können insbesondere Kontaktdaten, Funktionen, Qualifikationen, Lizenzen, Fortbildungen,
Einsatzzeiten und Abteilungszugehörigkeit gehören.
Daten über Lizenzen und Qualifikationen dürfen an zuständige Verbände oder andere Stellen
übermittelt werden, soweit dies für die Verwaltung oder Ausübung der jeweiligen Tätigkeit
erforderlich ist.
§ 6 Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten. Sie dürfen
vom Verein nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage nach der DSGVO
besteht.
Im Rahmen von Herzsport, Rehasport, Gesundheitssport und vergleichbaren Angeboten dürfen
Gesundheitsdaten verarbeitet werden, soweit dies für die sichere Durchführung des Sportangebots,
die Betreuung der Teilnehmer, die Abrechnung oder gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtungen
erforderlich ist.
Gesundheitsdaten dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die diese Daten
aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit benötigen.
Eine Verwendung von Gesundheitsdaten für allgemeine Vereinszwecke, Öffentlichkeitsarbeit,
Werbung oder sonstige nicht erforderliche Zwecke ist ausgeschlossen.
Gesundheitsdaten sind besonders gegen unbefugten Zugriff zu schützen und zu löschen bzw. in
ihrem Zugriff einzuschränken, sobald sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr erforderlich sind und
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 7 Zugriffsberechtigungen
Personenbezogene Daten dürfen innerhalb des Vereins nur von denjenigen Personen eingesehen
oder verarbeitet werden, die diese Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen.
Der Zugriff auf Mitgliederdaten ist insbesondere nach Aufgaben und Zuständigkeiten zu
beschränken.
Abteilungen erhalten grundsätzlich nur Zugriff auf diejenigen Daten, die sie für die Durchführung
ihres jeweiligen Sport- und Verwaltungsbetriebs benötigen.
Zugriffsrechte sind regelmäßig zu überprüfen und bei Beendigung einer Funktion unverzüglich zu
entziehen.
Eine Weitergabe von Zugangsdaten an andere Personen ist untersagt.
§ 8 Cloud- und digitale Systeme
Der Verein darf zur Durchführung seiner Verwaltungs-, Kommunikations- und Archivaufgaben
digitale Systeme und Cloud-Dienste einsetzen.
Personenbezogene Daten dürfen nur in solchen Systemen gespeichert werden, deren Einsatz vom
Verein geprüft und freigegeben wurde.
Für Cloud-Dienste sind insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen,
Zugriffsberechtigungen, Datensicherungen und – soweit erforderlich – Vereinbarungen zur
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu berücksichtigen.
Personenbezogene Daten dürfen nicht eigenmächtig in private Cloudspeicher, private E-Mail-Konten
oder sonstige nicht vom Verein freigegebene Systeme übertragen werden.
Die jeweils zuständigen Funktionsträger sind verpflichtet, personenbezogene Daten vor unbefugtem
Zugriff zu schützen.
§ 9 Kommunikation und E-Mail
Der Verein darf die von Mitgliedern angegebenen Kontaktdaten zur Durchführung der Mitgliedschaft
und zur Vereinskommunikation verwenden.
Bei E-Mail-Versendungen an mehrere Mitglieder ist sicherzustellen, dass die E-Mail-Adressen der
anderen Empfänger nicht unbefugt offengelegt werden.
Bei umfangreichen Rundmails sind insbesondere Blindkopien (BCC) oder geeignete Newsletter-
Systeme zu verwenden.
Werbliche Kommunikation darf nur erfolgen, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage
besteht.
§ 10 Fotos und Videos
Der Verein darf im Rahmen des Vereins- und Sportbetriebs Fotos und Videos erstellen und
veröffentlichen, soweit hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
Bei allgemein zugänglichen Vereinsveranstaltungen, Wettkämpfen, Ehrungen und vergleichbaren
Veranstaltungen kann eine Veröffentlichung im Rahmen einer Interessenabwägung zulässig sein.
Bei Einzel- und Porträtaufnahmen sowie bei Aufnahmen außerhalb allgemein zugänglicher
Veranstaltungen ist besonders zu prüfen, ob eine Einwilligung erforderlich ist.
Bei Kindern und Jugendlichen sowie sonstigen besonders schutzbedürftigen Personen ist
grundsätzlich besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine Einwilligung der betroffenen Person bzw. der
gesetzlichen Vertreter erforderlich ist.
Vor Veranstaltungen, bei denen fotografiert oder gefilmt wird, sollen die Teilnehmer und Besucher in
geeigneter Form über die geplante Verarbeitung und Veröffentlichung informiert werden.
Bei Veröffentlichungen sind insbesondere Zweck, Art der Veröffentlichung und gegebenenfalls
Empfänger zu berücksichtigen.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 11 Veröffentlichung auf der Homepage und in sozialen Medien
Der Verein darf im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über das Vereinsleben,
Sportveranstaltungen, Wettkämpfe, Mannschaften, Abteilungen, Ehrungen und sonstige
Vereinsaktivitäten berichten.
Personenbezogene Veröffentlichungen erfolgen nur, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage
besteht.
Die dauerhafte Veröffentlichung personenbezogener Daten im öffentlich zugänglichen Internet ist
besonders sorgfältig zu prüfen.
Eine Veröffentlichung von privaten Kontaktdaten, insbesondere Privatanschriften, privaten
Telefonnummern oder privaten E-Mail-Adressen, erfolgt grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche
Zustimmung.
Für Funktionsträger können dienstliche bzw. vereinsbezogene Kontaktdaten veröffentlicht werden,
soweit dies für die Erreichbarkeit und Aufgabenwahrnehmung erforderlich oder vom Betroffenen
entsprechend freigegeben ist.
§ 12 Vereinsarchiv und Vereinschronik
Der Verein kann ein Vereinsarchiv zur Dokumentation seiner Geschichte und seines Vereinslebens
führen.
Historische Unterlagen, Berichte, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Ehrungen und
vergleichbare Informationen können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten archiviert werden.
Bei einer Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Internet ist insbesondere bei älteren
personenbezogenen Daten und Bildern zu prüfen, ob eine dauerhafte öffentliche
Zugänglichmachung weiterhin erforderlich und zulässig ist.
Auf Verlangen betroffener Personen wird geprüft, ob einer Veröffentlichung datenschutzrechtliche
Gründe entgegenstehen.
§ 13 Mitgliederverzeichnis
Ein Mitgliederverzeichnis darf nur für satzungsgemäße Zwecke und unter Beachtung des
Datenschutzes geführt und verwendet werden.
Eine Weitergabe von Mitgliederlisten oder Kontaktdaten an andere Mitglieder erfolgt nur, wenn
hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.
Bei einem berechtigten Interesse eines Mitglieds kann der Vorstand die Einsichtnahme in bestimmte
Daten ermöglichen, soweit dies mit den Datenschutzinteressen der betroffenen Personen vereinbar
ist.
Eine Verwendung der Daten aus dem Mitgliederverzeichnis zu Werbezwecken, Verkaufszwecken
oder sonstigen vereinsfremden Zwecken ist untersagt.
§ 14 Weitergabe an Dienstleister
Der Verein darf personenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergeben, soweit dies für die
Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Soweit ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, wird – sofern
gesetzlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
geschlossen.
Der Verein prüft vor dem Einsatz eines Dienstleisters insbesondere dessen Zuverlässigkeit und die
erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
§ 15 Datengeheimnis und Verpflichtung
Alle Personen, die für den Verein tätig sind und dabei Zugang zu personenbezogenen Daten
erhalten, sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
verpflichtet.
Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Aufgaben verarbeitet werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Verein fort.
Zugangsdaten, Passwörter, Mitgliederlisten und sonstige vertrauliche Informationen dürfen nicht an
unbefugte Personen weitergegeben werden.
§ 16 Aufbewahrung und Löschung
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck
erforderlich ist.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften weiter aufbewahrt werden müssen, werden nach
Möglichkeit für andere Verarbeitungen gesperrt bzw. deren Zugriff auf die hierfür erforderlichen
Personen beschränkt.
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder
datenschutzgerecht vernichtet.
Die Beendigung der Mitgliedschaft führt nicht automatisch zur sofortigen vollständigen Löschung
sämtlicher Daten, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Interessen oder die
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine weitere Speicherung
erforderlich machen.
§ 17 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere das Recht
auf:
• Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten
• Berichtigung unrichtiger Daten
• Löschung
• Einschränkung der Verarbeitung
• Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
• Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
• Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
Anfragen werden vom Verein unverzüglich bearbeitet.
Die gesetzlichen Fristen, insbesondere die grundsätzlich einmonatige Bearbeitungsfrist für
Auskunftsersuchen, werden eingehalten.
§ 18 Datenschutzverletzungen
Jeder Funktionsträger, Mitarbeiter, Übungsleiter oder sonst für den Verein Tätige hat eine mögliche
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich dem zuständigen Ansprechpartner
des Vereins zu melden.
Dies gilt insbesondere bei:
• Verlust von Mitgliederdaten
• Verlust oder Diebstahl von Geräten oder Datenträgern
• versehentlicher Weitergabe von Daten
• unbefugtem Zugriff
• Fehlversand von E-Mails
• Hackerangriffen
• unberechtigtem Zugriff auf Cloud-Systeme.
Der Verein prüft unverzüglich, ob eine meldepflichtige Datenschutzverletzung vorliegt und welche
weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
§ 19 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Der Verein führt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ein Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten.
Darin werden insbesondere die wesentlichen Verarbeitungen von Mitgliederdaten, Beitragsdaten,
Kommunikationsdaten, Daten des Sportbetriebs, Gesundheitsdaten, Foto- und Videodaten sowie
Daten von Funktionsträgern dokumentiert.
§ 20 Datenschutzbeauftragter / Datenschutz-Zuständigkeit
Soweit der Verein gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, wird
dieser entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bestellt.
Unabhängig davon bestimmt der Vorstand einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen im Verein.
Dieser unterstützt den Vorstand und die Abteilungen bei der Umsetzung der
Datenschutzanforderungen.
§ 21 Schlussbestimmungen
Diese Datenschutzordnung tritt nach Beschlussfassung durch das zuständige Vereinsorgan zum
festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Sie ersetzt die Datenschutzordnung des Sportverein Pocking 1892 e.V. vom 22.02.2019.
Änderungen dieser Datenschutzordnung werden durch das nach Satzung zuständige Vereinsorgan
beschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Datenschutzordnung unwirksam sein oder werden, bleiben
die übrigen Bestimmungen unberührt.
Pocking, 05.10. 2026
Für den Sportverein Pocking 1892 e.V.
Bernhard Simmelbauer
1. Vorstand
_____________________________________
Dirk Träger
Vorstandsmitglied / Datenschutzbeauftragter
